WIESENKNOPF® Vertretungsstützpunkte in der Kindertagespflege

WIESENKNOPF® unterstützt seit 2015, zunächst als Pilot, jetzt als zentraler Partner der Stadt Leipzig, bei der Vertretung in der Kindertagespflege. Denn ein kurz- oder langfristiger Ausfall der regulären Betreuungsmöglichkeiten durch Krankheit oder zum Beispiel Urlaub der Tagesmutter/-vater sind für Eltern eine besonders herausfordernde Zeit. Unser Unternehmen kann, in Kooperation mit der Stadt Leipzig, die Kinder in diesen Zeiten aufnehmen, eine stabile Betreuung garantieren und damit Stresssituationen für Eltern sowie die betroffenen Kinder vermeiden. Unsere zentral gelegenen Vertretungsstützpunkte sind für alle Eltern auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar und befinden sich in ganz Leipzig verteilt. Die Eltern können dieses Angebot kostenlos nutzen. Die Vertretungsstützpunkte und die Betreuungspersonen in den Vertretungsstützpunkten sind zertifizierte und vom Jugendamt gemäß SGB VIII § 43 zugelassene Vertretungstageseltern. Alle Vertretungstageseltern haben einen ersten Hilfe Kurs am Kind absolviert, besitzen ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis, einen Gesundheitspass sowie ein Attest über ihre psychsiche und physische Gesundheit.

Vertretung im Zentrum

Langestraße 27, 04103 Leipzig

WIESENKNOPF® Vertretung, Ersatzbetreuung für die Kindertagespflege in Leipzig
WIESENKNOPF® Stützpunkt Zentrum

Vertretung in Gohlis

Marbachstraße 2, 04155 Leipzig

WIESENKNOPF® Vertretung, Ersatzbetreuung für die Kindertagespflege in Leipzig
WIESENKNOPF® Stützpunkt Gohlis

Vertretung in Schleußig

Könneriztstr. 77, 04229 Leipzig

WIESENKNOPF® Vertretung, Ersatzbetreuung für die Kindertagespflege in Leipzig
WIESENKNOPF® Stützpunkt Schleußig

Kindertagespflege in Leipzig

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WIESENKNOPF® Vor-Ort-Betreuung Gohlis

Die Kindertagespflege ist ein wertvoller Bestandteil unseres Kinderbetreuungsangebotes in Leipzig. Sie ermöglicht eine individuelle und ganzheitliche Betreuung von maximal 5 Kindern in einer Gruppe. Alle Tageseltern sind nach § 43 Sozialgesetzbuch, Achtes Buch - Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit (SGB VIII) fachlich geeignet und vom Verbund kommunaler Kinder- und Jugendarbeit (VKKJ) zugelassen. Darüber hinaus sind alle Tageseltern nach § 72 a SGB VIII persönlich geeignet und können Zertifikate wie beispielsweise das erweiterte Führungszeugnis, den erste Hilfe Kurs am Kind, den Gesundheitspass sowie ein Attest über ihre psychische und physische Gesundheit vorweisen. Die Kosten für einen Platz in der Kindertagespflege sind mit den Kosten eines Krippenplatzes identisch und es gibt bei Ausfall der Kindertagespflegeperson die Möglichkeit die WIESENKNOPF Vertretungsstützpunkte zu nutzen.